Durch das Modell getrennter Konten profitieren Banken und Vermittler in der Regel beide von Vorteilen. Der Grund liegt dafür, dass einerseits Kapital mit wenig Zinsen angespart wird, auf der anderen Seite aber für Kredite hohe Zinsen verlangt werden. Für den Verbraucher lohnt sich dieses Modell nicht, solange der Habenzins nicht merklich größer ausfällt, als der Sollzins. Modelle, bei denen ein Zusatzdarlehen aufgenommen werden soll, sind daher grundsätzlich nicht zu empfehlen. Gleiches gilt dann, wenn zur Vorfinanzierung eines Bausparvertrages die doppelte Darlehenssumme angeboten wird. Auch hier profitiert nur der Vermittler bzw. die Bank.
Problematisch sind alle Bausparverträge, die seit März 2017 abgeschlossen werden, da diese nicht mehr gesichert sind. Bei Insolvenz der entsprechenden Bank sind Einlagen nicht gesichert und können mitunter vollständig verloren sein. Als Steuersparmodell eignen sich Bausparverträge nur in wenigen Fällen, da hier auch die Abschlussgebühren steuerlich geltend gemacht werden können. Im Einzelfall kann sich hier ein Bausparvertrag mit Zinssicherung eignen.
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